Hörgeräteversicherung

Wenn Sie zu einem Hörgeräteakustiker gehen, um ein Hörgerät zu kaufen, wird er Ihnen vermutlich gleich auch eine Hörgeräteversicherung zum Schutz vor hohen Reparaturkosten und Verlust anbieten. Allerdings können Sie eine solche Versicherung auch unabhängig vom Kauf abschließen. Es gibt eine Reihe von Gesellschaften, die Hörgeräteversicherungen in unterschiedlichen Ausführungen im Angebot haben. Gerade, wenn es sich um Ihr erstes Hörgerät handelt, werden Sie sich wahrscheinlich fragen, ob eine Versicherung sinnvoll ist und auf was Sie beim Abschluss achten müssen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen rund um Hörgeräte und Hörgeräteversicherungen.

Ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll?

Ob eine Hörgeräteversicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Preis des Hörgeräts;
  • Höhe der Versicherungsprämie;
  • Ihre Erfahrung mit Hörgeräten;
  • Ihre Lebensumstände.

Hörgeräte sind sehr unterschiedlich. Die Angebotspalette reicht von einfachen Hinter-dem-Ohr-Modellen bis zu hochkomplexen Im-Ohr-Modellen mit zahlreichen Zusatzfunktionen und vielfältigem Zubehör. Entsprechend unterschiedlich sind die Preise für Hörgeräte.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, sie hängt auch vom Versicherungsumfang ab. Hier gilt: Je teurer das Hörgerät ist, desto umfassender sollte der Versicherungsschutz sein.

Ein Hörgerät kann nicht nur durch Verschleiß, Materialfehler oder das Eindringen von Wasser beschädigt werden. Auch ein ungeschickter oder unsachgemäßer Umgang mit dem Gerät kann zu dessen Beschädigung führen. Diese Gefahr ist umso größer, je komplexer und damit auch teurer ein Hörgerät ist.

Gerade die kleinen, teuren Im-Ohr-Geräte können schnell verloren gehen. 

Was kostet ein Hörgerät?

Es gibt im Prinzip fünf Kategorien von Hörgeräten:

  • Basisgeräte;
  • Einstiegsgeräte;
  • Geräte der mittleren Qualitätsstufe;
  • Geräte der oberen Preisstufe
  • Premiumgeräte.

Für ein Basisgerät müssen Sie nur die Rezeptgebühr in Höhe von 10,00€ pro Gerät bezahlen. Diese Hörgeräte stellen eine Grundversorgung dar, ähnlich wie die Kassengestelle bei Brillen. Es handelt sich dabei meist um Geräte, die hinter dem Ohr getragen werden.

Die folgenden Preisangaben sind ungefähre Angaben. Die Preise von Hörgeräten schwanken von Region zu Region und von Geschäft zu Geschäft. Alle Preisangaben beziehen sich auf den Fall, dass für das Hörgerät ein Rezept eines Facharztes vorliegt. Anderenfalls müssen Sie mit zusätzlichen Privatzahlungen von ungefähr 700,00€ pro Gerät rechnen.

Die Einstiegsgeräte kosten zwischen 150,00€ und 700,00€ pro Hörgerät. Bei ihnen handelt es sich oft schon um sehr kleine, im Ohr zu tragende Geräte. Aber sie sind nicht nur optisch gefälliger, sie bieten auch mehr technische Leistung. Sie verfügen über mehr Frequenzbereiche, können Wind- und andere Störgeräusche besser ausfiltern, haben Richtmikrofone und sind oft mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet.

Ab einem Preis von 750,00€ pro Gerät erhalten Sie ein Hörgerät der Mittelklasse. Es bietet noch mehr Frequenzkanäle und ist mit aktuellster Technik ausgestattet. Diese Geräte sind auf Sprache fokussiert und bieten auch bei lauten Hintergrundgeräuschen eine gute Sprachverständlichkeit. Auch eine Steuerung über das Smartphone ist möglich.

Für die Oberklasse der Hörgeräte beginnen die Preise bei 1.200,00€. Ihr Kennzeichen ist das Sprachverstehen in komplexen Situationen. Hierzu sind sie mit Richtmikrofonen ausgestattet, die über eine Fernbedienung in einem Radius von 360 Grad ausgerichtet werden können. Zusätzlich verfügen sie über mehrere, auf spezielle Sprachsituationen zugeschnittene Programme, die das Gerät automatisch aktiviert. Sie haben bis zu 16 Frequenzkanäle.

Hörgeräte der Premiumklasse kosten ab 1.900,00€. Sie zeichnen sich durch einen exzellenten Tragekomfort und angenehmes, ermüdungsfreies Hören aus. Dies wird durch eine große Zahl von Frequenzkanälen und Hörprogrammen erreicht, die einen perfekten räumlichen Höreindruck vermitteln. Hierzu dienen unter anderem 360-Grad-Richtmikrofone.

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Zahlt das nicht die Krankenkasse?

Als Versicherte beziehungsweise Versicherter einer Gesetzlichen Krankenkasse haben Sie alle sechs Jahre Anspruch auf ein Hörgerät pro Ohr, falls Sie von Ihrem Facharzt ein entsprechendes Rezept bekommen. Außerdem gibt es nach dem Kauf eines Hörgeräts eine Servicepauschale in Höhe von 190,00€. Allerdings bezahlt die Krankenkasse nicht jedes Hörgerät, sondern nur einen Pauschalbetrag, der bei maximal rund 800,00€ liegt. Der jeweils gezahlte Festbetrag hängt davon ab, welche technischen Leistungen des Hörgeräts Ihr Ohrenarzt für medizinisch notwendig hält und Ihnen bescheinigt. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen.

Was ist im Rahmen einer Hörgeräteversicherung versichert?

Der Versicherungsumfang kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Oft bietet Ihnen der Versicherer auch mehrere Varianten mit Ersatzleistungen zur Auswahl an. Die meisten Hörgeräteversicherungen umfassen:

  • Verlust des Hörgeräts;
  • Bedienfehler oder nicht mutwillig herbeigeführte Schäden;
  • Schäden durch Unfälle;
  • Reparaturkosten durch Verschleiß.

Manche Versicherungen umfassen auch:

  • Durch Haustiere hervorgerufene Schäden;
  • Schäden durch Schweiß oder Ohrenschmalz;
  • Schäden durch Wasser;
  • Diebstahl.

Was kostet eine Hörgeräteversicherung?

Die Kosten einer Hörgeräteversicherung sind von dem Wert des Hörgeräts, der Höhe der Eigenbeteiligung und vom Versicherungsumfang abhängig. Eine Versicherung, die nur Reparaturkosten abdeckt, bekommen Sie beispielsweise schon ab 5,00€ pro Monat. Ein realistischer Vergleichswert ist ein Preis von 80,00€ im Jahr pro 1.000,00€ Versicherungssumme.

Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Hörgeräteversicherung achten:

  • Welche Risiken sind versichert? Wenn Sie beispielsweise einen Hund haben, sollten Schäden durch Haustiere mitversichert sein;
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme? Im Verlustfall sollte auch das Zubehör des Hörgeräts mitversichert sein;
  • Erhalten Sie bei Verlust des Hörgeräts den Neupreis oder nur den Zeitwert? Wird nur der Zeitwert ersetzt, sinkt die Summe von Jahr zu Jahr um einen gewissen Prozentsatz;
  • Gibt es bei der Hörgeräteversicherung eine Selbstbeteiligung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Die Selbstbeteiligung sollte höchstens 25% bis 35% des Geräte-Neupreises betragen;
  • Welche Laufzeit hat die Hörgeräteversicherung? Achten Sie hier darauf, dass die Versicherung die sechs Jahre abdeckt, bis Sie von der Krankenkasse einen Zuschuss zu einem neuen Hörgerät erhalten;
  • Wird für Hörgeräte von Kindern oder Senioren ein Aufpreis verlangt? Manche Versicherungen verlangen von diesen Kundengruppen höhere Prämien, da eher mit einem Verlust oder einer Fehlbedienung des Hörgeräts gerechnet wird;
  • Wird die Hörgeräteversicherung direkt von Ihrem Hörgeräteakustiker oder von einer Versicherungsgesellschaft angeboten? Gibt der Akustiker sein Geschäft auf, verlieren Sie eventuell den Versicherungsschutz.

Sie sollten also die Hörgeräteversicherung ganz genau prüfen und Ihre persönlichen Lebensumstände in Betracht ziehen, bevor Sie diese abschließen.

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