Was kostet ein Hörgerät für Rentner im Jahr 2025?

Sie sind Rentner und haben einen Hörverlust? Dann könnten moderne Hörgeräte die passende Lösung für Sie sein. Sie bringen nicht nur glasklares Verstehen zurück, sondern auch ein großes Stück Lebensqualität. Doch was kostet ein Hörgerät für Rentner? In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen und wie Sie den höchstmöglichen Krankenkassenzuschuss sichern können.

Sie sind Rentner und benötigen ein Hörgerät? Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, sich kostenlos und unverbindlich über Ihre Ansprüche auf ein Hörgerät zum Nulltarif zu informieren. Unsere Hörakustiker beraten Sie persönlich und helfen Ihnen bei allen Schritten – von der Verordnung bis zur Anpassung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und starten Sie in eine neue Hörqualität – ohne Zuzahlung!

Gibt es kostenlose Hörgeräte für Rentner?

Rentner in Deutschland haben Anspruch auf kostenlose Hörgeräte, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit zunehmendem Alter lässt bei vielen Menschen das Hörvermögen nach – ein ganz natürlicher Prozess. Doch gutes Hören ist entscheidend für Lebensqualität, soziale Teilhabe und geistige Fitness. Die gute Nachricht: In Deutschland haben Rentner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose Hörgeräte. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung bereits eine solide Grundversorgung abdeckt. Wer sich rechtzeitig informiert, kann von einer vollständig erstatteten Hörgeräteversorgung profitieren – ohne hohe Eigenkosten. In diesem Artikel erklären wir:

  • welche Voraussetzungen für kostenlose Hörgeräte gelten,
  • was genau unter „Nulltarif-Hörgeräten“ zu verstehen ist,
  • und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Ob Sie gerade erst eine Hörminderung bemerken oder bereits ein Hörgerät tragen – hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die kostenlose Hörgeräteversorgung für Senioren in Deutschland.

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Hörgeräte im Nulltarif

Ein Nulltarif-Hörgerät ist ein Hörsystem, das von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig bezahlt wird – abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Rezeptgebühr von 10 € pro Gerät. Diese Geräte erfüllen alle medizinisch notwendigen Anforderungen und bieten eine solide Grundversorgung für Menschen mit Hörverlust. Sie sind digital, verfügen über mindestens drei Hörprogramme, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung und sind in verschiedenen Bauformen erhältlich.

Wer hat Anspruch auf Hörgeräte zum Nulltarif?

Der Anspruch auf ein Nulltarif-Hörgerät besteht für alle gesetzlich Versicherten, wenn:

  • eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt,
  • eine medizinisch relevante Hörminderung festgestellt wurde,
  • die Versorgung über einen zugelassenen Hörakustiker erfolgt,
  • und seit der letzten Versorgung mindestens 6 Jahre vergangen sind (außer bei medizinischer Notwendigkeit einer früheren Neuversorgung).

Auch Rentner haben diesen Anspruch – unabhängig vom Einkommen oder Pflegegrad.

Hörgeräte-Zuschuss von der Krankenkasse

Für Rentner ist es besonders wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur die Kosten für das Hörgerät selbst übernimmt, sondern auch viele begleitende Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Versorgung über einen Hörakustiker erfolgt, der einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat. Nur dann wird der sogenannte Festbetrag vollständig übernommen.

Die sogenannten Nulltarif-Hörgeräte erfüllen alle Anforderungen, die medizinisch notwendig sind – darunter digitale Signalverarbeitung, mehrere Hörprogramme und Funktionen zur Reduktion von Störgeräuschen. Entscheidet man sich für ein solches Modell, fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät an. Wer jedoch über eine Zuzahlungsbefreiung verfügt, etwa aufgrund eines geringen Einkommens oder chronischer Erkrankungen, kann auch hiervon befreit werden.

Wichtig ist außerdem: Im Festbetrag sind nicht nur das Gerät selbst, sondern auch die Anpassung, regelmäßige Nachkontrollen, Reparaturen und sogar Leihgeräte bei Defekten enthalten. Das bedeutet: Auch mit einem Nulltarif-Gerät erhalten Rentner eine umfassende und hochwertige Versorgung.

Wie oft zahlt die Krankenkasse Hörgeräte?

Gesetzlich Versicherte, also auch Rentner, haben alle sechs Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte, die von der Krankenkasse bezuschusst werden. Diese sogenannte Regelversorgungsfrist beginnt mit dem Tag der letzten Versorgung. Innerhalb dieses Zeitraums sind auch Wartung, Reparaturen und Nachjustierungen durch den Hörakustiker im Festbetrag enthalten.

Ausnahmen: Wenn sich das Hörvermögen deutlich verschlechtert oder das Gerät defekt ist und nicht mehr repariert werden kann, kann auch vor Ablauf der sechs Jahre eine neue Versorgung genehmigt werden – vorausgesetzt, ein HNO-Arzt bestätigt die Notwendigkeit.

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Hörgerätepreise mit und ohne Krankenkasse

Die Preise für Hörgeräte variieren stark – je nach Ausstattung, Technik und Anbieter. Hier ein Überblick:

Mit Krankenkasse (Nulltarif-Modelle):

  • Kosten: 0 € (nur 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Gerät)
  • Leistungen: Digitale Technik, mindestens 3 Hörprogramme, Rückkopplungs- und Störgeräuschunterdrückung
  • Zuschuss: Bis zu 1.700 € für eine beidohrige Versorgung (inkl. Anpassung, Wartung, Reparatur)

Ohne Krankenkasse (Privatkauf oder Upgrade):

  • Basisklasse: ab ca. 800 € pro Gerät
  • Mittelklasse: ca. 1.200–2.000 € pro Gerät
  • Premiumklasse: ab 2.000 €, teilweise bis über 5.000 €

Diese Preise gelten für Geräte mit erweiterten Funktionen wie Bluetooth, Akku, App-Steuerung oder automatischer Umgebungsanpassung.

Hörgeräte von der Krankenkasse

Diese Modelle sind typischerweise enthalten:

  • Digitale Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO): Klassisch, robust und mit moderner Technik ausgestattet. Ideal für leichte bis mittlere Hörverluste.
  • Mini-HdO-Geräte mit Schirmchen (offene Versorgung): Besonders unauffällig und angenehm zu tragen. Häufig bei leichter Schwerhörigkeit eingesetzt.
  • In-dem-Ohr-Geräte (IdO): Seltener im Nulltarif enthalten, aber bei bestimmten Krankenkassen oder Anbietern möglich – meist mit Aufpreis.

Technische Merkmale der Nulltarif-Modelle:

  1. Mindestens 3 Hörprogramme
  2. Digitale Signalverarbeitung
  3. Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  4. Anpassung, Wartung und Reparatur inklusive
  5. Teilweise auch automatische Umgebungsanpassung

Tinnitus-Hörgerät von der Krankenkasse

Ein Tinnitus-Hörgerät ist ein spezielles Hörsystem, das neben der klassischen Verstärkung auch sogenannte Noiser oder Tinnitus-Masker integriert – also Geräusche, die das Ohrgeräusch überlagern oder ablenken. Diese Geräte können besonders hilfreich sein, wenn der Tinnitus mit einem Hörverlust einhergeht. Wenn ein HNO-Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt – also z. B. eine Kombination aus Tinnitus und Hörminderung –, kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein entsprechendes Hörgerät übernehmen. Wichtig ist, dass das Gerät als medizinisch notwendig gilt und im Rahmen der Regelversorgung liegt. Viele moderne Nulltarif-Geräte enthalten bereits einfache Tinnitus-Funktionen. Wer erweiterte Programme oder personalisierte Noiser wünscht, muss ggf. mit einem Eigenanteil rechnen.

Unsichtbare Hörgeräte von der Krankenkasse

Unsichtbare Hörgeräte, wie z. B. Im-Ohr-Geräte (IdO) oder CIC-Modelle (Completely-in-Canal), sind besonders klein und diskret. Sie sitzen tief im Gehörgang und sind von außen kaum sichtbar.
Diese Modelle sind nicht standardmäßig im Nulltarif enthalten, da sie oft aufwendiger in der Herstellung und Anpassung sind. Dennoch übernehmen einige Krankenkassen einen Teil der Kosten, wenn eine medizinische Indikation vorliegt oder wenn der Versicherte bereit ist, die Differenz zum Festbetrag selbst zu zahlen. Einige Anbieter und Krankenkassen bieten im Rahmen von Bonusprogrammen oder Sonderverträgen auch Zuschüsse für unsichtbare Modelle an – z. B. bei der DAK, HEK oder BKK VerbundPlus.
Unsichtbare Geräte sind nicht für jede Ohrform oder jeden Hörverlust geeignet. Eine individuelle Beratung beim Hörakustiker ist daher unerlässlich.

Sind Hörgeräte steuerlich absetzbar?

In Deutschland sind Hörgeräte steuerlich absetzbar, da sie als medizinische Hilfsmittel gelten. Die Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) geltend gemacht werden. Was kann abgesetzt werden?

  • Anschaffungskosten (auch wenn ein Teil von der Krankenkasse übernommen wird)
  • Reparaturkosten
  • Batterien und Zubehör
  • Fahrtkosten zum HNO-Arzt oder Hörakustiker

Voraussetzungen: Die Gesamtkosten müssen den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Dieser Eigenanteil hängt von deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.
Eine ärztliche Verordnung ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Alle Belege und Rechnungen solltest du sorgfältig aufbewahren – sie dienen als Nachweis fürs Finanzamt. Auch Rentner mit geringem Einkommen können profitieren! Ihr zumutbarer Eigenanteil ist oft niedriger, wodurch sich die Ausgaben schneller steuerlich auswirken.
Nutze einen Online-Rechner oder lass dich von einem Steuerberater unterstützen, um deinen konkreten Vorteil zu berechnen.

Die besten Hörgeräte für Senioren

Die besten Hörgeräte für Senioren zeichnen sich durch einfache Bedienung, hohen Tragekomfort und klare Sprachverständlichkeit aus – besonders in geräuschvollen Umgebungen. Hier sind einige der Top-Modelle 2025:

  • Phonak Infinio Sphere: Hervorragende Sprachverarbeitung, automatische Umgebungsanpassung, ideal für aktive Senioren.
  • Starkey Evolv AI / Edge AI: Mit integriertem Sturzsensor, Sprachübersetzung und KI-gestützter Klangoptimierung – besonders für technikaffine Nutzer.
  • ReSound Vivia: Natürliches Hören mit direktem Streaming, sehr gute Akkulaufzeit und einfache App-Steuerung.
  • Signia Pure Charge&Go IX: Besonders diskret, mit Own Voice Processing und Bluetooth LE Audio – ideal für Alltag und soziale Aktivitäten.
  • Oticon Real: Starke Leistung bei Hintergrundgeräuschen, besonders geeignet für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Viele dieser Modelle sind auch als Nulltarif-Variante oder mit geringem Eigenanteil über die Krankenkasse erhältlich – je nach Anbieter und Vertrag.

FAQs zu Kostenlosen Hörgeräten für Rentner

Welche Krankenkasse zahlt mehr für Hörgeräte?

Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen einheitlichen Festbetrag für Hörgeräte – aktuell rund 704 € pro Ohr, plus Pauschalen für Reparatur und Anpassung. Einige Kassen wie DAK-Gesundheit, HEK, BKK VerbundPlus oder AOK PLUS bieten jedoch Zusatzleistungen oder Bonusprogramme, mit denen auch höherwertige Geräte bezuschusst werden können.

Wie kann man Hörgeräte von der Steuer absetzen?

Hörgeräte gelten als außergewöhnliche Belastung und sind steuerlich absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig sind. Absetzbar sind:

  • Anschaffungskosten (auch Eigenanteile),
  • Reparaturen, Batterien, Zubehör,
  • und Fahrten zum Arzt oder Akustiker.
    Die Kosten müssen den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, der vom Einkommen abhängt.

Wie gut sind Hörgeräte von der Krankenkasse?

Die sogenannten Nulltarif-Hörgeräte bieten heute eine solide Grundversorgung: digitale Technik, mehrere Hörprogramme, Störschallunterdrückung und gute Sprachverständlichkeit. Für viele Alltagssituationen sind sie völlig ausreichend. Wer jedoch mehr Komfort oder spezielle Funktionen (z. B. Bluetooth, Akku, App-Steuerung) wünscht, muss meist einen Eigenanteil zahlen.

Wir begleiten Sie zu einem besseren Hörvermögen.

Es ist an der Zeit, das Problem Ihres Hörverlusts mit beiden Händen anzupacken. Melden Sie sich noch heute an, um einen Termin mit einem qualifizierten Hörgeräteakustiker zu vereinbaren und einen Hörtest durchzuführen. Wir helfen Ihnen, schon bald wieder besser zu hören.

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